Verkehrsunfall mit einem Wolf … Und was jetzt?

… und auf dem Schaden bleibst Du dann sitzen? Nicht unbedingt, wenn Du Dich schlau machst. Wir haben dies mal für Euch übernommen und wollen ein wenig unterstützen, damit niemand in Not gerät, weil er den Schaden an seinem Kfz. ggf. selbst regulieren muss, die Teilkasko-Versicherung nicht zahlen will bzw. nicht zahlen muss.

Eine Kollision mit einem Tier kann durchaus einen immensen Sachschaden anrichten, der auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann. Auch kommen leider immer wieder Personen dabei zu Schaden.

Da es in den letzten Monaten in Deutschland vermehrt zu Unfällen mit Wölfen gekommen ist, es leider einige Kfz.-Halter gibt, die auf dem Schaden trotz Versicherungsschutz sitzen geblieben sind, haben wir für Euch bei einer Versicherungsgesellschaft und dem ADAC recherchiert und habe gute Neuigkeiten, denn es ist nicht generell so, dass Wolfsunfälle nicht versichert sind!

Problem ist, dass einige Versicherer im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass sie nur Wildschäden an Haarwild regulieren, d. h., es muss mit einem Tier passiert sein, dass unter den § 2 des Bundesjagdschutzgesetzes fällt. Der Wolf gehört definitiv (noch) nicht dazu.

Die Sparkassen DirektVersicherung, bei der auch ich meinen Pkw rundum versichert habe, hat in meinem Vertrag keinen Unterschied zwischen Haarwild und anderem Wild oder anderen Tieren gemacht. Das heißt, es ist egal, mit welchen Tier mein Pkw ggf. kollidieren sollte, ob Hase, Igel, Vogel, Wolf, Reh, Straßenhund, Schaf … Die Teilkasko-Versicherung würde den Schaden regulieren. Solltet Ihr ebenfalls dort versichert sein, prüft bitte Eure Vertragsbedingungen nach, denn dass ich den Versicherungsschutz genießen darf, heißt nicht, das alle denselben Vertrag haben.

„Zusammenstoß mit Tieren: A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit lebenden Tieren aller Art. Daher ist auch der Unfall mit nicht nach dem Jagdrecht bezifferten Wildtieren im Rahmen Ihrer Versicherung mitversichert!“ (Sparkassen DirektVersicherung zu meinem Vertrag)

Natürlich gibt es hier auch Sonderfälle. Kollidiert Dein Pkw z. B. mit einem Tier, das einen Halter bzw. Besitzer hat, kann ggf. dieser zur Kasse gebeten werden. Hundehalter, Pferdebesitzer, gewerbliche Tierhalter u. ä. sind in der Regel gegen solche Vorkommnisse über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert, einige aber auch nicht, da es nicht für alle gehaltenen Tiere (z. B. Katzen, oftmals greift dort die Privathaftpflichtversicherung des Halters) eine Versicherungspflicht gibt. Hat dieser Mensch dann nichts in der Tasche, ist auch erstmal nichts zu holen. In der Regel greift dann erstmal der Teilkaskoschutz. Ob die Versicherung dann meint, sich den Schaden vom Halter ersetzen zu lassen, ist deren Sache.

Kompliziert kann es werden, wenn z. B. ein Wolf ein paar Schafe jagt, diese dabei über die Landstraße scheucht, Euch die Schafe vor das Auto laufen, nicht der Wolf. An sich greift hier dann die Tierhalterhaftpflicht, da Schafe in der Regel jemandem gehören. Verursacher ist aber der Wolf, der keinen Besitzer hat. Somit greift dann wieder die Teilkasko, wenn man denn … Genau.

Am sichersten ist es immer, vor Vertragsabschluß zu klären, ob es bei Tierkollisionen Ausschlußkriterien gibt und wie z. B. im Falle eines Unfalls mit einem versicherungspflichtigen Tier die Regulierung aussehen würde.

Wir empfehlen hier dringend, auch bei bestehenden Verträgen, schnellstmöglich nachzuhaken und ggf. den Vertrag zu erweitern oder die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Auch die ADAC SE (Versicherung) unterstützt Euch mit Informationen:

Wildunfall – Wer zahlt den Schaden?

In der Dämmerung verstärkt auf Wild achten

Am 04.04.2017 habe ich ein ausführliches und sehr nettes Telefoninterview mit Herrn Oestle von der ADAC SE (Versicherung) in München geführt.

Der ADAC bestätigte unsere Erfahrungen, dass gute Kfz.-Versicherungen generell alle Schäden, die durch Tierkollision entstanden sind, regulieren. Einige „Billig“-Versicherungen haben allerdings Ausschluß-Kriterien in ihren Verträgen und bieten nur günstigen Basis-Schutz für Tierunfälle nach § 2 Bundesjagdschutzgesetz.

Der ADAC rät allen, die entweder in ländlichen Bereichen wohnen oder diese regelmäßig durchqueren, unbedingt eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, da hier doch ständig irgendwelcher Wildwechsel stattfindet, die Gefahr von Kollisionen und Unfällen arg hoch ist.

ADAC-Mitglieder haben die Möglichkeit, bei Tierschäden am Pkw eine Beihilfe von bis zu 300 € zu erhalten. Diese gilt nicht nur für den Halter des Pkw, sondern auch für alle Fahrer. Diese Beihilfe ist vorgesehen für Mitglieder, die entweder keine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen oder eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Den Antrag für die Leistung „Tierkollision“ (Schadenmeldung) erhältst Du in Deiner Geschäftsstelle oder im Internet (> Mitglieder-Log In).

Die hier zusammengetragenen Informationen sollen keine verbindliche Rechtsberatung darstellen und sind natürlich auch keine solche. Es ist wichtig, dass Ihr wisst, wen Ihr in welchem Fall der Fälle, der hoffentlich nicht eintritt, ansprechen bzw. in Regreß nehmen könntet. Information ist alles.

Mit den RSS-Feeds verpaßt Ihr keinen neuen Blog mehr, den wir für Euch schreiben! Die Links zur Gourmetlette lauten:


Quelle: Die Gourmetlette – Bettina Hahn – www.gourmetlette.de

Fotos: mit freundlicher Genehmigung des ADAC

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